Satzung des Fördervereins Kulturhaus Hemsdorf e.V.
Präambel
Der "Förderverein Kulturhaus Hemsdorf e.V. " engagiert sich, das Kulturhaus vor dem baulichen Zerfall zu schützen und das kulturelle Leben in Hemsdorf zu fördern.
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kulturhaus Hemsdorf ". Der Verein ist im Vereinsregister einzutragen und führt danach den Namenszusatz "e.V.". 2) Sitz des Vereins ist Hemsdorf.
3) Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck 1) Hauptzweck des Vereins ist die ideelle, materielle und finanzielle Förderung des Kulturhauses Hemsdorf. - Dieser
Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die gebotene Beschaffung von Mitteln aller Art, sei es durch Beiträge, Spenden, Eigenleistungen oder durch die Durchführung von Veranstaltungen, die geeignet
sind, dem geförderten Zweck zu dienen. Des weiteren besteht der Vereinszweck in der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet der Kultur, des Heimatgedankens und des traditionellen Brauchtums in Hemsdorf sowie
der Erhaltung des Kulturhauses (Eigentum der Gemeinde). 2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden. Eine Zuwendung an Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. Die Ausübung von Vereinsämtern nach der Satzung geschieht ehrenamtlich. 3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
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